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Telfs, am  20.  Mai 2020
 
     
Newsletter 24/2020
 
 
    Lockerung der COVID-19 bedingten Beschränkungen im Feuerwehrbereich
   

 

Sehr geehrte Feuerwehrkameraden/innen!

Aufgrund der stetigen Verbesserungen der Situation in Zusammenhang mit Covid-19 können auch im Feuerwehrbereich weitere Einschränkungen zurückgenommen werden.

Zusammenfassend gilt:

  • Dienstliche Besprechungen und einsatzrelevante Übungen in Zugsstärke ab 25. Mai 2020 wieder möglich
  • Einhaltung der Grundprinzipien und Vorgaben durch die Bundesregierungen (Abstandregelungen, Desinfektion etc.)
  • Rückkehr auf Normalbetrieb bei der Jugendarbeit
  • Senioren tragen Eigenverantwortung
  • Vorerst keine überörtliche Ausbildung (feuerwehrübergreifend) empfohlen
  • Vorerst keine Öffnung der Feuerwehrhäuser für feuerwehrfremde Personen

Die Anweisungen der Dienstanweisung vom 12.03.2020 zur Abhaltung von Sitzungen und für den Übungs- und Schulungsbetrieb sind hiermit aufgehoben.

Die Feuerwehr ist eine wesentliche Sicherheitssäule des Landes und muss sich daher in Richtung Normalbetrieb unter Einhaltung der bestmöglichen Sicherheitsstandards bewegen.
Weiterhin nicht zulässig sind Ausbildungen, bei denen ein intensiver Körperkontakt unvermeidbar ist oder bei denen mehr als ein Zug zur gleichen Zeit am gleichen Ort anwesend sind.

Weitere Details können der Handlungsempfehlung Übungen und Feuerwehrjugend entnommen werden. Wir bitten um Informationsweitergabe, speziell an die Feuerwehrjugendbeauftragten.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

 

 

   
Schulleiter
O
BR DI (FH) Georg Waldhart e.h.
 
Landes-Feuerwehrkommandant
LBD Ing. Peter Hölzl e.h.
 
 


 
     
 


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