Gemeinsam mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband wird von der AUVA ein flächendeckendes Angebot der Hepatitis Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren angeboten.

Seit dem Jahr 2017 wird Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren eine kostenlose Hepatitis Impfung gewährt. Die Rechtsgrundlage findet sich im § 188b ASVG in dem es heißt:

Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B zu gewähren.

Der bisherige Prozess, der eine quartalsweise zentrale Meldung vorsah, wurde nun neu aufgesetzt und soll eine zügigere Abwicklung zwischen Feuerwehrmitglied und Ärztin / Arzt ermöglichen. Hierfür wurden zwischen der AUVA und dem ÖBFV Formulare entwickelt, die das Feuerwehrmitglied und die Ärztin / den Arzt unterstützen und eine Kostenübernahme durch die AUVA ermöglichen.

Die organisatorische Abwicklung wurde somit wesentlich vereinfacht: 

  • Das Feuerwehrmitglied kann die Impfung direkt bei einer/einem niedergelassenen Ärztin/Arzt anfragen. 
  • Die Bestellung des Impfstoffes und die Abrechnung erfolgen direkt durch die Ärztin / den Arzt mit der AUVA.
  • Die Kosten für eine Immunitätsuntersuchung nach der dritten Teilimpfung werden ebenfalls von der AUVA übernommen.

Neuer Ablauf für Impfung

  1. Auf einem Laufzettel werden zukünftig die Stammdaten des Feuerwehrmitglieds erfasst und das besondere Infektionsrisiko durch die Feuerwehr bestätigt. Bei einem Aufklärungsgespräch mit der Ärztin / dem Arzt wird die vorgesehene Impfung (A/B; A; B) festgelegt. Der Laufzettel verbleibt beim Feuerwehrmitglied.
  2. Der Impfstoff wir dann über das Formular „Hepatitis A und B Bestellung“ direkt von der impfenden Ärztin / vom impfenden Arzt bei der AUVA bestellt und an die Ordination (keine Privatadressen!) versendet. Nach der Teilimpfung kann eine Hepatitis B Immunitätsuntersuchung in einem Vertragslabor (Formular „Hepatitis B Immunitätsuntersuchung“; AUVA Laborliste beachten!) durchgeführt werden. Die Kosten werden direkt zwischen Labor und AUVA Abteilung HUB verrechnet. Sofern eine weitere Impfung notwendig ist, wird diese automatisch geliefert.
  3. Die Ärztin / der Arzt dokumentiert den Impfverlauf auf dem Laufzettel und verrechnet direkt mit der AUVA. Nach erfolgter Immunisierung wird dies von der Feuerwehr auch im Verwaltungsprogramm (FDIS) dokumentiert.

Der beschriebene Ablauf kann bereits in Anspruch genommen werden.
e-card sowie ausgefülltes Dokument mit Feuerwehrnummer & Stammblattnummer beim Arztbesuch nicht vergessen!

Dokumente zum Download

Links und weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Downloads können auch unter den folgenden Websites abgerufen werden:

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Welcher Betrag kann an die AUVA verrechnet werden?
Für jede Teilimpfung oder Auffrischungsimpfung können EUR 12,00 an die AUVA verrechnet werden. Die Ärztin / der Arzt stellt eine Rechnung an die „HUB-Verrechnung“. Auch Feuerwehrärztinnen und Feuerwehrärzte haben die Möglichkeit eine Rechnung zu stellen. Das Beratungsgespräch erfolgt im Rahmen der hausärztlichen Tätigkeit.

Welche Daten muss die Rechnung enthalten?
Auf der Rechnung muss der Name des geimpften Feuerwehrmitglieds, die Sozialversicherungsnummer, das Impfdatum und der Betrag ausgewiesen sein. Sammelrechnungen sind möglich.

Über welchen Weg wird an die AUVA verrechnet?
Die Ärztin / der Arzt stellt eine Rechnung an die HUB-Verrechnungsstelle. Die Rechnung kann per Mail, FAX oder postalisch übermittelt werden.  Rechnungsadresse: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung, Verrechnungsstelle, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, Fax: +43 5 93 93-20773 E-Mail: HUB-Verrechnung@auva.at