Information Hepatitis-Impfung

Das Parlament/der Gesetzgeber hat im Sommer 2017 folgenden Beschluss gefasst:

Sonstige vorbeugende Maßnahmen § 188b: Den Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden), die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als Personen benannt werden und die einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist als vorbeugende Maßnahme die Impfung gegen Hepatitis A und B zu gewähren.

Umsetzung:

  • Die Ortfeuerwehr erhebt intern den Bedarf an zu impfenden Feuerwehrmitglieder für Hepatitis AB oder Auffrischungsimpfung. Im Zweifelsfall ist der Hausarzt/Feuerwehrarzt zu konsultieren.
  • Der Ortsfeuerwehrkommandant meldet den Bedarf über die Formulare (FWHEP001 und FWHEP002) per E-Mail an den Landes-Feuerwehrverband (kommando@feuerwehr.tirol). Nur vollständig ausgefüllte Formulare werden akzeptiert (Fristsetzung Erstanmeldung bis 31.12.2017).
    Nachträglich eingelangte Meldungen werden quartalsweise weitergeleitet.
  • Die AUVA organisiert die Impfabwicklung auf Bezirksebene und der Landes-Feuerwehrverband informiert bezüglich Impftermin, Impfort (z.B. FW-Haus) und Impfzeitpunkt.

Wichtige Hinweise:

  • Das Feuerwehrmitglied hat im Vorfeld der Anmeldung den Impfbedarf festzustellen (am besten nach Rücksprache mit dem Hausarzt).
  • Das angemeldete Feuerwehrmitglied stimmt ausdrücklich der weiteren Bearbeitung seiner persönlichen Daten zu.
  • Zur Impfung ist ein Lichtbildausweis, der Feuerwehrpass und der Impfpass mitzubringen.
  • Bei unentschuldigtem Nichterscheinen trotz verpflichtenden Anmeldung können Kosten entstehen, die das Feuerwehrmitglied selbst zu tragen hat.
  • Die Umsetzung der Impfungen kann nur länderspezifisch und tranchenweise erfolgen und ist auch abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Daher kann es zu Verzögerungen kommen.
  • Die detaillierte Erhebung der Erstphase erfolgt bis 31.12.2017. Weitere Erhebungen gibt es quartalsweise. Die genaue Fristsetzung und die Übermittlung obliegt dem jeweiligen Landesfeuerwehrverband.
  • Der ÖBFV wird vom Landesfeuerwehrverband übermittelte Sammellisten sofort an die AUVA weiterleiten.

Dokumente:

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