Infoblatt zur Mautpflicht für Blaulichtfahrzeuge

Mit Inkrafttreten der Mautordnung Version 52 am 05.07.2018 ist transparent geregelt, wann für Blaulichtfahrzeuge von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden eine permanente Ausnahme von der Mautpflicht besteht.

Im folgenden Infoblatt informiert die ASFINAG über die Mautpflicht bzw. Ausnahmen von der Mautpflicht auf dem österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz bei Verwendung von Fahrzeugen, an denen Blaulicht sichtbar angebracht ist bzw. angebracht werden darf und die für die Verwendung ausschließlich oder vorwiegend für Feuerwehren bestimmt sind.

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