Bewerbe in anderen Bundesländern oder im Ausland

Antretegenehmigungen zu Bewerben außerhalb Tirols sind über unten stehendes Formular an den Landes-Feuerwehrverband Tirol zu richten. Nach Einlangen und Bearbeiten des Ansuchens wird eine Antretegenehmigung an den Antragsteller übermittelt - es erfolgt auch eine Information an den veranstaltenden Landes-Feuerwehrverband.

Silz

Die weiteren Schritte der An- oder Abmeldung, etc. sind von der Antrag stellenden Feuerwehr bzw. Gruppe auf direktem Weg mit dem jeweiligen Veranstalter abzuwickeln. Die Antretegenehmigung gilt für die Teilnahme an Leistungsbewerben nach den gültigen ÖBFV oder CTIF Bestimmungen.

Folgende Vorraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die gemeldete Gruppe muss beim Landes-Leistungsbewerb in Tirol teilnehmen.
  • Haben sich mehrere Gruppen einer Feuerwehr zu einem Bewerb außerhalb Tirols angemeldet, so hat dieselbe Gruppenanzahl auch beim Landes-Leistungsbewerb in Tirol anzutreten.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

  • Für jede Gruppe ist ein eigenes Ansuchen zu stellen.
  • Sollten mehrere Gruppen einer Feuerwehr ein Ansuchen stellen, so ist den Gruppen eine Nummer anzufügen (z.B. Telfs 1, Telfs 2)
  • Sämtliche Anmeldungen zum Bewerb, Zimmerreservierungen, etc. sind direkt mit dem Veranstalter bzw. jeweiligen Landes-Feuerwehrverband abzuwickeln.
  • Der Landes-Feuerwehrverband Tirol übernimmt kein Gewähr auf die Zuteilung eines Startplatzes.

Ansuchen um Antretegenehmigung

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