Leistungsprüfung - Technische Hilfeleistung (TLP)

Leistungsprüfung - Technische Hilfeleistung (TLP)

Allgemeine Informationen

Diese Leistungsprüfung wird nach Bedarf in der jeweiligen Ortsfeuerwehr nach Absprache mit dem BFV durchgeführt. Das Anmeldeformular muss vier Wochen vor dem Prüfungstermin und vollständig ausgefüllt beim BFV abgegeben werden. Für die Bereitstellung der Urkunden und Abzeichen wird das Anmeldeformular rechtzeitig an den LFV (14 Tage vor Termin) übermittelt.

Zur Leistungsprüfung kann, bezogen auf die Ausrüstung der Feuerwehr, in zwei Formen und drei Stufen angetreten werden:

  • Form A: für Feuerwehren mit hydraulischem Rettungsgerät
  • Form B: für Feuerwehren ohne hydraulischem  Rettungsgerät, aber mit technischer Ausrüstung.

Es  ist  nicht  möglich die Leistungsprüfung der Stufe 1 (oder 2) in Form A und die Stufe 2 (oder 3) in Form B abzulegen. Es können aber alle 3 Stufen in Form A und Form B abgelegt werden. Zu den Stufen 2 und 3 kann nach jeweils 2 Jahren (frühestens nach 22 Monaten) angetreten werden. Das ausgefüllte  Wertungsblatt ist nach der Leistungsprüfung durch den BFV, zum Eintrag in das Verwaltungsprogramm FDIS, dem LFV zu übermitteln.

Voraussetzung für die Teilnehmer

Voraussetzung  für eine Teilnahme  an der Leistungsprüfung ist die Feuerwehrtauglichkeit. Jedes Mitglied der Gruppe ist verpflichtet, die dafür vorgesehenen Aufgaben persönlich durchzuführen.

Alle Teilnehmer müssen aktive Feuerwehrmitglieder sein. Mindestvoraussetzung ist der Nachweis des Grundlehrganges, eines Technischen Lehrganges (RüstlehrgangKHD  Lehrgang,  Technischer  Lehrgang  oder  Technischer  Grundlehrgang)  und  des 16-stündigen Erste Hilfe Kurses (letzterer darf nicht länger  als fünf Jahre zurückliegen) oder einer anderen entsprechenden Erste Hilfe Ausbildung (z.B. Sanitäterlehrgang) bzw. der Auffrischungskurs von 8 Std. Dauer. Der dem Auffrischungskurs zugrundeliegende 16-stündige Erste Hilfe Kurs ist nachzuweisen.

Der Gruppenkommandant muss den Gruppenkommandantenlehrgang, der Maschinist den Maschinisten- bzw. TLF-Lehrgang und die entsprechenden Führerscheine haben. Hat ein Fahrzeug einen Ladekran (SRF) muss der Maschinist auch den entsprechenden Kranschein erworben haben.

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