Informationen zu Kursbesuchen an der LFS Tirol

Informationen in Bezug auf Erste Hilfe, Atemschutztauglichkeit und organisatorische Hinweise für Lehrveranstaltungen an der LFS Tirol.

Erste Hilfe

Es kommt leider immer wieder vor, dass Lehrgangsteilnehmer aufgrund eines fehlenden Erste Hilfe Nachweises nicht zu einem Lehrgang im FDIS angemeldet werden können oder als Ersatzperson an die LFS kommen und dann eine Anmeldung nicht erfolgen kann.

Es wird daher dringend empfohlen, den Nachweis – sofern dieser vorliegt – bereits beim 2-tägigen Grund-Lehrgang an der LFS mitzunehmen und bei der Anmeldung abzugeben oder ehestmöglich nach Erhalt auf elektronischem Wege der LFS zu übermitteln.
Dadurch kann im FDIS ein entsprechender Eintrag erfolgen und dieser Punkt ist somit für die Anmeldung bei nachfolgenden Lehrgängen erledigt. Diese Vorgehensweise erleichtert allen Beteiligten die Arbeit und spart Zeit und Ärger.

Ein Nachweis der Ersten Hilfe ist für folgende Lehrveranstaltungen Voraussetzung (ohne den Nachweis kann im FDIS keine Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgen!):

  • Atemschutzlehrgang
  • Gefährliche Stoffe Lehrgang 1
  • Gruppenkommandantenlehrgang
  • Jugendbetreuerlehrgang
  • Personenrettungslehrgang
  • Technischer Grundlehrgang

Als Nachweis gilt ausnahmslos nur eine Erste Hilfe Ausbildung im Ausmaß von 16 Stunden! Das Datum der Ausstellung spielt keine Rolle.

Atemschutztauglichkeit

Ähnliches gilt für den Nachweis der Atemschutztauglichkeitsuntersuchung für den Atemschutzlehrgang. Ohne Nachweis kann nicht am Lehrgang teilgenommen werden! (Ein Formular steht auf der Homepage des LFV zum download zur Verfügung)

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Abgabe spätestens zu Beginn des Atemschutzlehrganges
  • Nachweis nicht älter als ein Jahr
  • Atemschutztauglichkeit von einem Mediziner mit Stempel und Unterschrift bestätigt

Organisatorische Hinweise für Lehrveranstaltungen an der LFS Tirol:

  • Jede/r TeilnehmerIn hat sich ca. ½ Stunde vor dem Beginn einer jeden Lehrveranstaltung an der LFS einzufinden. Immer wieder gibt es Anfragen von Kursteilnehmern/innen, ob diese Zeitspanne nicht verkürzt werden könnte. Diese Zeitspanne ist für die reibungslose Abwicklung der Anmeldung und Aufnahme aller TeilnehmerInnen aber notwendig und wird für die interne Verwaltung dringend benötigt. Wir bitten daher um Verständnis.
  • Im Falle, dass ein/e Teilnehmer/in nicht rechtzeitig an der LFS eintreffen kann (Verkehrsstau, persönliche Gründe etc.) bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit der Anmeldung unter 05262/6912. (Auch auf der Lehrgangsverständigung zu finden)
  • Erfolgt keine Information, werden 5 min vor Lehrgangsbeginn allfällige, auf der Warteliste befindliche Kursteilnehmer/innen anstelle des/der gebuchten Teilnehmers/in zur Lehrveranstaltung aufgenommen. Der Platz des Zuspätkommenden verfällt somit!
    Ebenso ist eine ehestmögliche telefonische Information notwendig, wenn absehbar ist, dass ein/e gebuchte/r Teilnehmer/in aufgrund Krankheit oder anderer Gründe ausfällt. Nur so kann ein frei werdender Kursplatz noch vergeben werden.

Wir ersuchen um eure Mithilfe, um unsere Schule bestmöglich auszulasten.

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