ATS Tauglichkeitsuntersuchung NEU

Der Landes-Feuerwehrausschuss beschloss in seiner 157. Sitzung die neue Regelung für die Atemschutztauglichkeit, welche ab 01.01.2018 in Kraft tritt.

Diese Regelung beinhaltet folgende Punkte:

  • Jeder Teilnehmer eines Atemschutzlehrgangs ab 01.01.2018 muss vor dem Lehrgang eine ergometrische und kleine spirometrische Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (ASTU) gemäß der Richtlinie RL „S-01 Tirol“ (Tauglichkeitsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger) des LFV Tirol positiv absolvieren.

Zur Unterstützung und als Service für die Feuerwehren hat der LFV Tirol 5 Ergometrieplätze angeschafft und kann somit die Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (ASTU) an der Landes-Feuerwehrschule anbieten. Diese findet jeweils 1 Tag vor einem Atemschutz-Lehrgang ab 18.00 Uhr an der LFS unter ärztlicher Aufsicht für die Teilnehmer statt.

  • Alle Teilnehmer, die eine ASTU an der Landes-Feuerwehrschule machen wollen, müssen sich bis sich bis spätestens 3 Wochen vor der ASTU über FDIS anmelden. Für den Untersuchungsabend wird von der LFS ein Terminplan erstellt, sodass es zu keinen längeren Wartezeiten kommen sollte und die TN aus den Randbezirken des Landes nicht einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen müssen.
  • Für die Untersuchung wird ein Unkostenbeitrag von € 70 an die jeweilige Feuerwehr verrechnet.
    Sollte jemand dieses Angebot nicht nützen wollen, ist alternativ eine entsprechende Untersuchungsbestätigung mittels neuem Formular (Anhang) bei der Anmeldung zum Atemschutz-Lehrgang vorzulegen.

Das alte Formular hat somit ab 01.01.2018 keine Gültigkeit mehr und wird bei Vorlage nicht anerkannt!

Nachuntersuchungsintervalle maximal:

Ab 01.01.2018 gelten folgende Intervalle, auch jene der bereits untersuchten Atemschutzgeräteträger verschieben sich wie folgt:

  • bis zum vollendeten 40. Lebensjahr: 5 Jahre,
  • vom 41. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: 3 Jahre,
  • ab dem 51. Lebensjahr: 2 Jahre

Für alle aktiven Atemschutzgeräteträger über 50 Jahre ist dieselbe Untersuchung (Ergometrie und kleine Spirometrie) alle 2 Jahre notwendig. Sollte es freie Kapazitäten bei einer ASTU vor einem Atemschutz-Lehrgang geben, können diese dafür genutzt werden. Auch hierfür werden die Kosten von € 70 in Rechnung gestellt. Die Terminvergabe erfolgt über Ronald Müller, LFS-Tirol (r.mueller@feuerwehr.tirol)

Berechnung des Folgeuntersuchungsdatums:

  • Die Berechnungsgrundlagen sind das aktuelle Lebensalter und das Datum der letzten ärztlichen Untersuchung.

Erläuterung für den Zeitraum 40 – 49 Lebensjahre:

Ab 40 Jahren reduziert sich das Untersuchungsintervall von 5 auf 3 Jahre. D.h. ab einem Lebensalter von 40 Jahren darf eine Untersuchung nicht älter als 3 Jahre zum Stichtag der letzten ärztlichen Untersuchung sein.

Beispiele:

  • Alter 35 Jahre bei der letzten ärztl. Untersuchung – nächste ärztl. Untersuchung in 5 Jahren
  • Alter 36 Jahre bei der letzten ärztl. Untersuchung – nächste ärztl. Untersuchung in 4 Jahren
  • Alter zwischen 37 und 47 Jahre bei der letzten ärztl. Untersuchung – nächste ärztl. Untersuchung in 3 Jahren

Erläuterung für den Zeitraum 48 – 65 Lebensjahre:

Ab 50 Jahre reduziert sich das Untersuchungsintervall von 3 auf 2 Jahre. D.h. ab einem Lebensalter von 50 Jahren darf eine Untersuchung nicht älter als 2 Jahre zum Stichtag der letzten ärztlichen Untersuchung sein.

Beispiele:

  • Alter zwischen 48 und 65 Jahre bei der letzten ärztl. Untersuchung – nächste ärztl. Untersuchung in 2 Jahren
  • Mit Ende der aktiven Mitgliedschaft endet ebenfalls die Atemschutztauglichkeit.

Für die Berechnung der nächsten Atemschutztauglichkeitsuntersuchung wird folgende Hilfestellung angeboten:

  • Berechnung über FDIS lt. Anleitung – Voraussetzung: alle Daten der Atemschutzgeräteträger müssen im FDIS entsprechend eingetragen sein
  • Es kann eine Liste für ein entsprechendes Zeitfenster erstellt werden und somit eine vorausschauende Planung durchgeführt werden.

Ebenfalls wird der entsprechende Formularsatz über das feuerwehr.tirol Service-Portal und in unserem Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Regelung wird in besonderer Weise auf die Gesundheit unserer Atemschutzgeräteträger geachtet!

Für die erfolgreiche Absolvierung der altersgemäßen ergometrischen Untersuchung, für die Absolvierung des Atemschutz-Lehrgangs und vor allem für die Sicherheit im Atemschutzeinsatz ist eine ausreichende Grundfitness notwendig. Jedes Mitglied muss sich daher für die notwendige Untersuchung ausreichend vorbereiten.

Für allfällige Fragen steht die Landes-Feuerwehrschule Tirol gerne zur Verfügung.

 

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