Gefahrenpotential Brauchtumsfeuer

Traditionell zur Sonnenwende um den 21. Juni werden in Tirol wieder zahlreiche Bergfeuer kunstvolle Figuren und Motive in die Tiroler Berge zeichnen und so dieses eindrucksvolle Brauchtum pflegen. Viele Vereine und Gruppen freuen sich daher bereits seit längerem auf das bevorstehende Wochenende, um dann gemeinsam auf den Berg zu steigen, die Feuerstellen in den Hängen vorbereiten und diese dann bei Einbruch der Dunkelheit zu entzünden. Aber auch zahlreiche Zuseher werden die beeindruckende Kulisse genießen, wenn "die Berge in Tirol brennen".

Jegliches Entzünden von Feuer in Wald- und Wiesennähe birgt jedoch auch ein erhebliches Gefahrenpotential für großflächige Brandgeschehen, wie sie in den letzten Jahren immer wieder aufgrund verschiedenster Ursachen in Wald- und Wiesengebieten aufgetreten sind. Beispiele für Zündquellen sind Zigaretten, Zündhölzer, Lagerfeuer oder auch technische Wärmeentwicklungen durch Motoren, Funkenflug etc.

Aus diesem Grund gilt der Appell allen Vereinen und Gruppen, die an den bevorstehenden Wochenenden sog. "Brauchtumsfeuer" entzünden, verantwortungsbewusst und umsichtig mit dem Element Feuer am Berg umzugehen und so ein Übergreifen von kontrollierten Brauchtumsfeuern auf die umliegende Vegetation zu verhindern. Langwierige, ressourcenaufwändige und zudem kostenintensive Löscheinsätze können die Folge sein und Einsatzkräfte während der Maßnahmen in Gefahr bringen.

Brauchtumsfeuer sind generell meldepflichtig und stellen eine der Ausnahmen vom generellen Verbot des Entzündens und Unterhaltens von Feuer in Wald oder in Waldnähe, sowie dem Verbrennen von Materialien im Freien dar. Dabei einzuhaltende Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sind u.a. im entsprechenden Meldeformular enthalten (DOWNLOAD).

Die gesetzlichen Aspekte zur Meldepflicht von Brauchtumsfeuern, die Aufsichtspflicht während dem Abbrennen und auch die Nachsicht wurden zudem von DI Christian Schwaninger, Amt der Tiroler Landesregierung / Abteilung Waldschutz im Artikel "Feuer im Alm- und Waldbereich und Meldepflichten" zusammengefasst, welcher hier als DOWNLOAD zur Verfügung gestellt wird.

DI Christian Schwaninger: "Zusammenfassend wird daher bei der beabsichtigten Anlage eines Feuers im Freien dringend angeraten, die gesetzlichen Bestimmungen des Forstgesetzes und des Bundesluftreinhaltegesetzes sowie die bestehenden Meldepflichten einzuhalten. Die Person welche das Feuer entzunden hat, ist auch für das vollständige Ablöschen verantwortlich. Bei Verhältnissen, die das Ausbreiten eines Brandes begünstigen, insbesondere bei trockener Witterung oder bei windigen Verhältnissen z.B. bei Föhn oder bei stärkerer Thermik, ist gänzlich vom Entzünden von Feuern in der freien Natur Abstand zu nehmen."

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